AGB


Faire Regeln für echte Erfahrungen draußen.

Stand: 10.09.2026

01 ANBIETERIN & GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Veranstaltungen und Dienstleistungen von SILVARON, einer Geschäftsbezeichnung von Sophie Friesser, Einzelunternehmerin, Kirchdorf 134, 6941 Langenegg, Österreich.

SILVARON bietet insbesondere Naturerlebnisse, Workshops, Kurse und Veranstaltungen in den Bereichen Naturwissen, Wildnisfähigkeiten, Bushcraft, Naturerfahrung, Achtsamkeit, Körperwahrnehmung und bewusste Naturerfahrung an.

Die konkreten Inhalte, Termine, Dauer, Treffpunkte, Preise und sonstigen Rahmenbedingungen des jeweiligen Angebots ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung bzw. Buchungsbestätigung.

Diese AGB gelten gegenüber Verbraucher:innen und Unternehmer:innen. Für Verbraucher:innen gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Verbraucherrechts.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.


02 BUCHUNG & VERTRAGSSCHLUSS

Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Mit der Buchung gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die gewählte Leistung ab.

Der Vertrag kommt zustande, sobald SILVARON die Buchung ausdrücklich bestätigt oder die Buchung anderweitig annimmt.

Die wesentlichen Informationen zum gebuchten Angebot, insbesondere Termin, Leistung und Preis, werden im Rahmen des Buchungsvorgangs bzw. mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt.

SILVARON kann Buchungen ablehnen, wenn eine Teilnahme aufgrund der verfügbaren Plätze, der konkreten Rahmenbedingungen des Angebots oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.


03 LEISTUNGSUMFANG

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung des gebuchten Angebots.

SILVARON verbindet praktische Natur- und Wildnisfähigkeiten mit bewusster Naturerfahrung. Je nach Angebot können insbesondere folgende Inhalte Bestandteil einer Veranstaltung sein:

  • Naturbeobachtung und Naturwissen

  • Orientierung und grundlegende Wildnisfähigkeiten

  • Bushcraft und Arbeiten mit natürlichen Materialien

  • Feuer machen und sicherer Umgang mit Feuer

  • Kochen und Zubereiten von Speisen im Freien

  • Kennenlernen und bestimmungsgemäße Verwendung ausgewählter Pflanzen

  • Achtsamkeits-, Wahrnehmungs- und Atemübungen

  • Körperwahrnehmung und bewusste Bewegung

  • gemeinsames Erleben und Austausch in der Gruppe

  • Übernachtung bzw. Aufenthalt im Freien

Welche Inhalte tatsächlich durchgeführt werden, hängt vom jeweiligen Angebot sowie von den örtlichen, wetterbedingten und sicherheitsrelevanten Bedingungen ab.

SILVARON behält sich vor, einzelne Programmpunkte in einem für das Gesamterlebnis angemessenen Umfang anzupassen, wenn dies aufgrund von Wetter, Naturbedingungen, behördlichen Vorgaben, Sicherheitsaspekten oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist.

Der Charakter und das wesentliche Ziel des gebuchten Angebots bleiben dabei erhalten.


04 PREISE & ZAHLUNG

Die jeweils angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Welche Zahlungsmöglichkeiten für die jeweilige Buchung zur Verfügung stehen, wird im Buchungsvorgang angezeigt.

Die Zahlung ist entsprechend der im Buchungsvorgang angegebenen Zahlungsfrist und Zahlungsart zu leisten.

Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn die Zahlung entsprechend den angegebenen Bedingungen erfolgt ist bzw. SILVARON die Buchung ausdrücklich bestätigt hat.

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann SILVARON die Buchung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen stornieren oder den Platz anderweitig vergeben.

Alle Preise und Zahlungsbedingungen werden vor Abschluss der Buchung transparent dargestellt.


05 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung des Angebots und den Informationen, die SILVARON vor der Veranstaltung zur Verfügung stellt.

Teilnehmer:innen müssen insbesondere in der Lage sein, den Anforderungen des jeweiligen Angebots selbstständig bzw. entsprechend den Anweisungen der Veranstaltungsleitung zu folgen.

Je nach Veranstaltung können körperliche Belastbarkeit, Trittsicherheit, wettergerechte Kleidung oder weitere Voraussetzungen erforderlich sein.

Besondere Anforderungen werden – soweit sie für die Teilnahme wesentlich sind – vor bzw. im Rahmen der Buchung kommuniziert.

Teilnehmer:innen sind verpflichtet, SILVARON über Umstände zu informieren, die für eine sichere Teilnahme wesentlich sein können.


06 GESUNDHEIT & EIGENVERANTWORTUNG

Die Teilnahme an Natur- und Outdoor-Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich.

Die Angebote von SILVARON ersetzen keine medizinische, therapeutische oder psychologische Beratung, Untersuchung oder Behandlung.

Teilnehmer:innen entscheiden selbst, ob sie sich körperlich und gesundheitlich in der Lage sehen, an einem bestimmten Angebot teilzunehmen.

Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Verletzungen oder andere Umstände, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten, sind diese – soweit für die konkrete Veranstaltung erforderlich – vor Beginn der Veranstaltung mit SILVARON abzuklären.

Gesundheitsbezogene Angaben werden nur erhoben, wenn sie für die konkrete Durchführung bzw. sichere Teilnahme erforderlich sind. Die Verarbeitung solcher Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.

SILVARON behält sich vor, eine Teilnahme abzulehnen oder eine Person von einer konkreten Aktivität auszunehmen, wenn nach fachlicher Einschätzung eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.


07 SICHERHEIT & VERHALTEN

Sicherheit gehört für SILVARON genauso zur Naturerfahrung wie Freiheit und Abenteuer.

Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung ist daher Folge zu leisten, insbesondere wenn diese der Sicherheit der Teilnehmer:innen, anderer Personen oder der Umwelt dienen.

Teilnehmer:innen verpflichten sich insbesondere,

  • Sicherheitsanweisungen zu beachten,

  • mit Feuer, Werkzeugen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen verantwortungsvoll umzugehen,

  • Tiere, Pflanzen und natürliche Lebensräume zu respektieren,

  • keine gefährlichen oder unnötigen Handlungen durchzuführen,

  • andere Teilnehmer:innen nicht zu gefährden oder erheblich zu beeinträchtigen,

  • die geltenden gesetzlichen und örtlichen Vorschriften einzuhalten.

Werden Sicherheitsanweisungen trotz Aufforderung nicht beachtet oder verhält sich eine Person so, dass eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann, kann SILVARON die betreffende Person von einzelnen Aktivitäten oder – soweit erforderlich – von der weiteren Teilnahme ausschließen.

Gesetzliche Ansprüche bleiben davon unberührt.


08 FEUER, WERKZEUGE & NATÜRLICHE MATERIALIEN

Bei bestimmten Angeboten kann mit Feuer, Messern, Werkzeugen, natürlichen Materialien oder anderen Gegenständen gearbeitet werden.

Die Verwendung erfolgt nur im Rahmen des jeweiligen Angebots und unter Beachtung der Anweisungen der Veranstaltungsleitung.

Feuer darf ausschließlich an den von SILVARON vorgesehenen bzw. freigegebenen Stellen und unter den jeweils geltenden örtlichen und rechtlichen Bedingungen gemacht werden.

Die Durchführung von Feueraktivitäten kann insbesondere aufgrund von Waldbrandgefahr, behördlichen Vorgaben, Trockenheit, Wind oder anderen Naturbedingungen eingeschränkt oder vollständig abgesagt werden.

Natürliche Materialien dürfen nur im Rahmen der jeweils zulässigen und von SILVARON vorgesehenen Nutzung verwendet oder gesammelt werden.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Programmpunkt unter allen Umständen durchgeführt wird.


09 NATUR, WETTER & ÄUSSERE BEDINGUNGEN

Die Veranstaltungen von SILVARON finden grundsätzlich in der Natur und damit unter wechselnden äußeren Bedingungen statt.

Wetter, Temperatur, Nässe, Wind, Dunkelheit, Gelände, Bodenbeschaffenheit, Vegetation, Tiere oder andere natürliche Gegebenheiten können Bestandteil der Erfahrung sein.

Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, mit der jeweiligen Veranstaltung angemessener Kleidung und persönlicher Ausrüstung zu erscheinen.

SILVARON beurteilt vor und während einer Veranstaltung die jeweiligen Bedingungen und entscheidet, ob die geplante Durchführung sicher möglich ist.

Bei unsicheren oder nicht vertretbaren Bedingungen kann SILVARON einzelne Programmpunkte ändern, verschieben, verkürzen, an einen anderen geeigneten Ort verlegen oder – wenn erforderlich – die Veranstaltung absagen bzw. abbrechen.

Dabei steht die Sicherheit aller Beteiligten vor der vollständigen Durchführung des ursprünglich geplanten Programms.


10 ABSAGE ODER ÄNDERUNG DURCH SILVARON

Natur lässt sich nicht vollständig planen. Wetter, Naturereignisse und andere äußere Bedingungen können sich verändern und Teil des Erlebnisses sein. Gleichzeitig steht die Sicherheit aller Beteiligten für SILVARON an erster Stelle.

SILVARON entscheidet daher vor und während einer Veranstaltung, ob die geplante Durchführung unter den jeweiligen Bedingungen verantwortbar ist.

Nicht jedes ungemütliche Wetter führt zu einer Änderung oder Absage. Regen, Kälte, Wind oder andere natürliche Bedingungen können – sofern die sichere Durchführung weiterhin möglich ist – Bestandteil des Erlebnisses sein.

Absage vor Beginn

Muss eine Veranstaltung aufgrund von Wetter, Naturereignissen, behördlichen Vorgaben, Erkrankung oder Ausfall einer für die Durchführung erforderlichen Person oder aus einem anderen wichtigen Grund abgesagt werden, informiert SILVARON die Teilnehmer so früh wie möglich.

SILVARON kann in diesem Fall einen Ersatztermin anbieten. Wird der Ersatztermin von der teilnehmenden Person angenommen, bleibt die ursprüngliche Buchung für den Ersatztermin bestehen.

Kann oder soll kein Ersatztermin angeboten werden oder kommt keine Einigung über einen Ersatztermin zustande, wird das für die nicht erbrachte Veranstaltung bereits geleistete Entgelt zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Änderungen des Programms

Wenn einzelne Programmpunkte aufgrund der Bedingungen vor Ort nicht sicher oder nicht sinnvoll durchgeführt werden können, kann SILVARON diese anpassen, ersetzen oder aus dem Programm nehmen.

Dabei bemüht sich SILVARON, den Charakter und das wesentliche Ziel der Veranstaltung zu erhalten.

Eine Änderung einzelner Programmpunkte führt daher nicht automatisch zu einer Rückerstattung, sofern die wesentliche vereinbarte Leistung weiterhin erbracht wird.

Abbruch während einer Veranstaltung

Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Wetter, Naturereignissen oder anderen Umständen, die eine weitere Durchführung nicht vertretbar machen, vorzeitig beendet werden, wird berücksichtigt, in welchem Umfang die vereinbarte Leistung bereits erbracht wurde.

Soweit dies sinnvoll und möglich ist, kann SILVARON für einen noch nicht erbrachten wesentlichen Teil der Leistung einen Ersatztermin anbieten.

Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder nicht zumutbar, besteht ein Anspruch auf eine angemessene Rückerstattung für den Teil der vereinbarten Leistung, der aufgrund des Abbruchs nicht erbracht werden konnte.

Eine vollständige Rückerstattung ist nicht geschuldet, wenn ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistung bereits erbracht wurde.

Bei der Beurteilung werden insbesondere Art, Umfang und Dauer der bereits erbrachten Leistung sowie die Bedeutung der noch ausstehenden Leistung für das jeweilige Angebot berücksichtigt.

Sicherheit geht vor

Die Entscheidung, eine Veranstaltung zu ändern, zu unterbrechen oder abzubrechen, trifft SILVARON nach den jeweiligen Bedingungen vor Ort.

Die Sicherheit der Teilnehmer, der Veranstaltungsleitung und anderer beteiligter Personen hat dabei Vorrang vor der vollständigen Durchführung des ursprünglich geplanten Programms.


11 ABLAUF & ABWEICHUNGEN VOM PROGRAMM

Naturerlebnisse lassen sich nicht immer bis ins Detail planen.

Das auf der Website dargestellte Programm beschreibt daher den vorgesehenen Rahmen der Veranstaltung, stellt aber keine Garantie für die Durchführung jedes einzelnen Programmpunktes unter allen Umständen dar.

SILVARON kann den Ablauf innerhalb dieses Rahmens an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort anpassen.

Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf Preisminderung, sofern die wesentliche vertraglich geschuldete Leistung weiterhin erbracht wird.

Ist eine wesentliche Änderung der vereinbarten Leistung erforderlich, werden die Teilnehmer:innen darüber informiert. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


12 RÜCKTRITT, STORNIERUNG & UMBUCHUNG DURCH TEILNEHMER:INNEN

Manchmal kommt etwas dazwischen. Damit die Planung für alle Beteiligten verlässlich bleibt, gelten für die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung folgende Bedingungen.

Gesetzliches Rücktrittsrecht

Für gesetzliche Rücktrittsrechte gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Das betrifft die von SILVARON angebotenen, konkret terminierten Veranstaltungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Ausnahme erfüllt sind.

Für Gutscheine, die ohne Vereinbarung eines bestimmten Veranstaltungstermins erworben werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen. Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, kann dieses innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden.

Wird ein Gutschein innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist wirksam widerrufen, wird die geleistete Zahlung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.

Wird ein Gutschein anschließend für eine konkret terminierte Veranstaltung eingelöst und dadurch eine Teilnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart, gilt für diesen Veranstaltungsvertrag die gesetzliche Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Die freiwilligen Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten dieses Abschnitts gelten unabhängig davon für konkret gebuchte Veranstaltungen und gewähren Teilnehmer zusätzliche Möglichkeiten, eine Buchung vor Veranstaltungsbeginn zu stornieren.

Die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts kann insbesondere mit dem von SILVARON bereitgestellten Rücktrittsformular erfolgen. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht verpflichtend; der Rücktritt kann auch in anderer eindeutiger Form erklärt werden.

Soweit in einem konkreten Fall aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Rücktrittsrecht besteht, bleiben diese gesetzlichen Rechte unberührt.

Stornierung durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer

Eine Stornierung muss SILVARON vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei SILVARON eingeht.

Für die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung gelten folgende Stornogebühren:

Zeitpunkt der Stornierung Stornogebühr Rückerstattung
14 Tage oder früher vor Veranstaltungsbeginn 0 % 100 %
13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % 60 %
6 bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % 40 %
am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100 % 0 %

Die Stornogebühr wird jeweils vom vereinbarten Preis der gebuchten Veranstaltung berechnet.

Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend der jeweiligen Stornogebühr rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt auf das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Ersatzteilnehmer

Kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer selbst nicht teilnehmen, kann bis vor Beginn der Veranstaltung eine geeignete Ersatzperson benannt werden.

Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die für das jeweilige Angebot geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und SILVARON rechtzeitig über den Wechsel informiert wird.

Für die Benennung einer geeigneten Ersatzperson wird keine Stornogebühr berechnet.

Die ursprüngliche Teilnehmerin bzw. der ursprüngliche Teilnehmer bleibt bis zur wirksamen Übernahme der Buchung durch die Ersatzperson Vertragspartner von SILVARON.

Umbuchung

Soweit organisatorisch möglich und für das jeweilige Angebot ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist, kann SILVARON auf Anfrage eine Umbuchung auf einen anderen Termin ermöglichen.

Eine Umbuchung ist nur nach vorheriger Bestätigung durch SILVARON verbindlich.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Kann eine Umbuchung nicht ermöglicht werden, gelten die vorstehenden Stornobedingungen.

Erkrankung und sonstige persönliche Gründe

Eine Erkrankung, Verletzung, berufliche Verhinderung oder ein anderer persönlicher Grund berechtigt grundsätzlich nicht zu einer kostenlosen Stornierung außerhalb der oben genannten Fristen.

SILVARON kann in begründeten Einzelfällen freiwillig eine kulante Lösung anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Die Möglichkeit, eine geeignete Ersatzperson zu benennen, bleibt davon unberührt.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt

Die vorstehenden Stornobedingungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Gewährleistungs- oder sonstige Rechte entgegenstehen.

Für gesetzlich geschuldete Rückzahlungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.


13 ERSATZTEILNEHMER:INNEN

Soweit die Art der Veranstaltung dies zulässt, kann eine gebuchte Teilnahme nach vorheriger Abstimmung mit SILVARON auf eine geeignete Ersatzperson übertragen werden.

Die Ersatzperson muss sämtliche für die Veranstaltung geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

SILVARON ist rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung über den Wechsel zu informieren.

SILVARON kann die Teilnahme einer Ersatzperson ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden oder die Änderung aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr zumutbar ist.


14 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR „UNTER STERNEN“

„Unter Sternen“ ist als intensives Naturerlebnis mit einer Übernachtung im Freien konzipiert. Die Veranstaltung findet grundsätzlich unter den jeweils vorherrschenden natürlichen und witterungsbedingten Bedingungen statt. Eine entsprechende Vorbereitung und persönliche Ausrüstung sind daher besonders wichtig.

Persönliche Schlafausrüstung

Für die Übernachtung bringen die Teilnehmer grundsätzlich ihre eigene geeignete Schlafausrüstung mit.

Die Ausrüstung ist so auszuwählen, dass sie für die jeweilige Jahreszeit, die zu erwartenden Witterungsbedingungen und die persönlichen Bedürfnisse geeignet ist. Dazu können insbesondere ein geeigneter Schlafsack, eine Isomatte oder vergleichbare Schlafunterlage sowie ein geeigneter Wetterschutz bzw. eine geeignete Schlafmöglichkeit gehören, beispielsweise ein Zelt, Tarp und/oder eine Hängematte.

SILVARON informiert die Teilnehmer vor der Veranstaltung über die für den jeweiligen Termin empfohlene Ausrüstung und gibt Hinweise zu den zu erwartenden Bedingungen.

Leihmaterial

Auf Anfrage steht für „Unter Sternen“ eine begrenzte Anzahl an Ausrüstungsgegenständen zur Ausleihe durch SILVARON zur Verfügung.

Die Verfügbarkeit von Leihmaterial kann nicht für jede Person und jeden Ausrüstungsgegenstand garantiert werden. Eine Reservierung bzw. Bereitstellung erfolgt nur nach vorheriger Anfrage und entsprechender Bestätigung durch SILVARON.

Die Teilnehmer sind daher selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zu klären, ob benötigte Ausrüstung ausgeliehen werden kann. Soweit kein geeignetes Leihmaterial zur Verfügung steht, ist die erforderliche persönliche Ausrüstung selbst mitzubringen.

Übernachtung im Freien

Die Übernachtung findet grundsätzlich im Freien bzw. unter einfachen, der Veranstaltung entsprechenden Bedingungen statt. Je nach Veranstaltung, Jahreszeit, Witterung und örtlichen Gegebenheiten können unterschiedliche Formen des Wetterschutzes oder der Übernachtung zum Einsatz kommen, beispielsweise ein Zelt, Tarp oder eine Hängematte.

Die konkrete Gestaltung der Übernachtung kann aufgrund von Wetter, örtlichen Gegebenheiten, Sicherheitsaspekten oder anderen äußeren Bedingungen angepasst werden.

SILVARON kann aus Sicherheitsgründen entscheiden, die Übernachtung im Freien zu verändern oder durch eine geeignete alternative Lösung zu ersetzen.

Persönliche Vorbereitung

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, ihre persönliche Ausrüstung entsprechend den Informationen von SILVARON zusammenzustellen und auf ihre eigene körperliche Verfassung, ihr persönliches Wärme- und Kälteempfinden sowie die zu erwartenden Bedingungen abzustimmen.

Bei Unsicherheit hinsichtlich der benötigten Ausrüstung können sich Teilnehmer vor der Veranstaltung an SILVARON wenden.


15 BESONDERE HINWEISE ZU NATURWISSEN, PFLANZEN & OUTDOOR-INHALTEN

Die im Rahmen von SILVARON vermittelten Informationen zu Pflanzen, Natur, Wildnisfähigkeiten, Bushcraft, Feuer, Ernährung oder anderen praktischen Themen dienen der Bildung und praktischen Erfahrung im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung.

Naturwissen kann situationsabhängig sein. Insbesondere bei Pflanzen, Pilzen, Beeren oder anderen natürlichen Ressourcen ist eine sichere Bestimmung wesentlich.

SILVARON gibt keine allgemeine Empfehlung zum Verzehr oder zur sonstigen Nutzung unbekannter Pflanzen, Pilze oder anderer Naturmaterialien.

Teilnehmer:innen dürfen außerhalb der konkret angeleiteten Aktivitäten keine ihnen unbekannten Pflanzen, Pilze oder Naturmaterialien eigenständig verwenden oder verzehren.

Gesetzliche Bestimmungen, Eigentumsrechte, Naturschutzvorschriften und örtliche Regelungen sind jederzeit zu beachten.


16 HAFTUNG

SILVARON haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

Ebenso bleiben Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet SILVARON bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Personen, deren Verhalten SILVARON nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen ist.

Für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Kleidung oder sonstige mitgebrachte Sachen besteht keine Haftung, soweit SILVARON deren Beschädigung, Verlust oder Abhandenkommen nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat.

Die gesetzlichen Bestimmungen über Produkthaftung bleiben unberührt.


17 AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME

SILVARON kann eine Person von einzelnen Aktivitäten oder von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist oder die Person trotz Aufforderung wesentliche Sicherheits- oder Verhaltensregeln verletzt.

Dies gilt insbesondere, wenn durch das Verhalten der betreffenden Person eine erhebliche Gefahr für sie selbst, andere Teilnehmer:innen, die Veranstaltungsleitung oder die Natur entsteht.

Soweit ein Ausschluss auf einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden Verhalten beruht, besteht kein Anspruch auf Nachholung der dadurch nicht in Anspruch genommenen Leistung.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


18 FOTO-, VIDEO- & TONAUFNAHMEN

Bei Veranstaltungen von SILVARON können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen entstehen.

Eine Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen von Teilnehmer:innen erfolgt nicht allein aufgrund der Teilnahme an einer Veranstaltung, sondern nur auf Grundlage einer dafür erforderlichen Rechtsgrundlage bzw. einer gesonderten Einwilligung.

Eine entsprechende Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von SILVARON.


19 GUTSCHEINE

Gutscheine von SILVARON können entsprechend den auf dem Gutschein angegebenen Bedingungen für die jeweils bezeichneten Leistungen eingelöst werden.

Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für die Einlösung können die jeweils angegebenen Gültigkeitsbedingungen gelten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Bei der Buchung mit einem Gutschein gelten zusätzlich die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Buchungs- und Stornobedingungen.


20 URHEBERRECHT & KURSMATERIALIEN

Texte, Grafiken, Fotografien, Illustrationen, Arbeitsunterlagen, Kursmaterialien und sonstige Inhalte, die SILVARON im Rahmen einer Veranstaltung oder über die Website zur Verfügung stellt, können urheberrechtlich geschützt sein.

Die Inhalte dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung verwendet werden.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich gestattet ist.

Das vermittelte Wissen selbst darf selbstverständlich persönlich angewendet und weitergegeben werden. Geschützt bleiben insbesondere die konkrete Gestaltung, Texte, Unterlagen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werke.


21 BESCHWERDEN & KONTAKT

Wenn etwas nicht so war, wie es sein sollte, bitten wir darum, uns möglichst direkt darauf anzusprechen.

Beschwerden können an folgende Adresse gerichtet werden:

SILVARON
Sophie Friesser, Einzelunternehmerin
Kirchdorf 134
6941 Langenegg
Österreich

E-Mail: kontakt@silvaron.at
Telefon: +43 664 210 22 27

SILVARON bemüht sich, Beschwerden möglichst rasch und direkt zu klären.

Gesetzliche Rechte bleiben selbstverständlich unberührt.


22 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

SILVARON ist bestrebt, Unstimmigkeiten mit Kund:innen direkt und einvernehmlich zu klären.

Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren besteht nur, soweit eine solche Verpflichtung gesetzlich vorgesehen ist oder SILVARON sich freiwillig dazu verpflichtet hat.

Gesetzliche Rechte der Verbraucher:innen bleiben unberührt.


23 ANWENDBARES RECHT

Auf die Vertragsverhältnisse mit SILVARON ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.


24 GERICHTSSTAND

Für Unternehmer:innen gilt, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von SILVARON.

Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Durch diese Bestimmung werden gesetzlich zwingende Gerichtsstandsregelungen, insbesondere zugunsten von Verbraucher:innen, nicht eingeschränkt.


25 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist.

Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses wirksam vereinbarte Fassung dieser AGB.


SILVARON
Geschäftsbezeichnung von
Sophie Friesser, Einzelunternehmerin
Kirchdorf 134
6941 Langenegg, Österreich

E-Mail: kontakt@silvaron.at
Telefon: +43 664 210 22 27